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Pfändungsgrenze


Dank der Pfändungsgrenze bleibt vielen Schuldnern noch ein guter Teil ihres Einkommens für den Lebensunterhalt erhalten. Das bedeutet, auch wer hoch verschuldet ist, muss immer nur den pfändbaren Teil seines Einkommens abtreten. Als 2005 letztmalig die Pfändungsgrenzen noch einmal angehoben wurden, gab es einen Aufschrei der Gläubiger, weil es für diese nun noch schwieriger ist, ihr Geld vom Schuldner zurückzubekommen.

 

Andererseits muss aber auch betrachtet werden, dass ein Schuldner, immer vorausgesetzt er arbeitet, in der Lage sein muss aus seinem Einkommen seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen und den Lebensunterhalt zu fristen. Wäre das nicht so, würde das im Umkehrfall bedeuten, das die Gläubiger zwar schneller an ihr Geld kommen, aber die Allgemeinheit, sprich der Steuerzahler für den Lebensunterhalt des Schuldners aufkommen muss.

Das ist die Kehrseite der Medaille, die Pfändungsgrenzen schützen also nicht nur den Schuldner vor einem weiteren Zugriff der Gläubiger auf ihr Einkommen sondern auch die Allgemeinheit. Schuldner, die arbeiten gehen, müssen in der Lage sein, aus diesem Einkommen zu leben und im Rahmen der Möglichkeiten ihre Schulden abzutragen. Eine pauschale Angabe zur Pfändungsgrenze kann nicht getroffen werden, aber der Betrag liegt bei 990 Euro für eine Alleinstehende Person. Ist ein Schuldner verheiratet und hat Kinder, die mit im Haushalt leben, erhöht sich der Pfändungsfreibetrag deutlich.

Die Pfändungsgrenze spielt auch eine Rolle bei der Kreditvergabe. Viele Banken berechnen das Einkommen des Kreditnehmers so, dass nur der Betrag, der über der Pfändungsfreigrenze liegt, für die Tilgung eines Kredites verwendet werden kann. Deshalb ist es besonders bei Kreditnehmern im Osten, die oft weniger verdienen, als die Pfändungsgrenze, schwer noch zusätzlich einen Kredit zu bekommen. Die Bank als Gläubiger vergibt keinen Kredit, wenn absehbar ist, dass der Schuldner im Fall, dass der Kredit notleidend wird, nicht gepfändet werden kann.

Die Pfändungsgrenze ist ein Instrumentarium, mit dem auch bewertet wird, wie viel Geld Personen für ihren Lebensunterhalt brauchen. Ein Schuldner, der arbeiten geht und dabei so wenig Geld verdient, dass er unter der Pfändungsgrenze bleibt, ist verpflichtet, sich nach Arbeit zu bemühen, die besser bezahlt wird, um seine Schulden abtragen zu können.

In der Realität ist es aber eher so, dass viele Schuldner gar kein Arbeitseinkommen beziehen und von Leistungen nach den Hartz IV Gesetzen leben.

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