You are hereErste Schritte der Gläubiger
Erste Schritte der Gläubiger
Gläubiger werden grundsätzlich dann aktiv, wenn der Schuldner seine Raten oder die in Rechnung gestellten Waren nicht pünktlich bezahlt. Tritt dieser Sachverhalt ein, wird der Gläubiger zuerst das Mahnverfahren, das in der Regel standardisiert ist, einleiten.
Wer als Mieter seine Miete nicht pünktlich bezahlt oder als Kreditnehmer seine Raten schuldig bleibt, gerät automatisch in Zahlungsverzug, was letztendlich bedeutet, dass der Gläubiger auf den Betrag, der nicht gezahlt wurden auch Verzugszinsen berechnen darf. Das hat zur Folge, dass durch die anfallenden Verzugszinsen, die für jeden Tag berechnet werden und der üblichen Gebühren für die Mahnung, der geschuldete Betrag immer größer wird. Jeder Schuldner sollte also auf Mahnungen sofort reagieren und mit dem Gläubiger umgehend in Kontakt treten, wenn er momentan die Schuld nicht begleichen kann. In der Regel lassen sich die Gläubiger bei zahlungswilligen Schuldnern auf neue Zahlungsvereinbarungen ein.
Reagiert ein Schuldner nicht auf Mahnungen oder Anrufe des Gläubigers, wird der Gläubiger den Vorgang entweder einem Inkassobüro oder einem Rechtsanwalt übergeben, was wieder mit erheblichen Kosten verbunden ist, die auf die ausstehenden Zahlungen des Schuldners aufgeschlagen werden. Im nächsten Schritt versuchen dann die Inkassounternehmen oder die Anwälte, die Schulden einzutreiben. Vom Gesetz her sind die Gläubiger aber immer verpflichtet, die Kosten für die Schuldenbeitreibung so gering wie möglich zu halten. Hat ein Schuldner seinen Gläubiger bereits über seine Zahlungsunfähigkeit in Kenntnis gesetzt, darf dieser entstehende Kosten für fremde Hilfe nicht auf den Schuldner umlegen.
Hat auch der zweite Schritt der Gläubiger keinen Erfolg, wird das Ganze vor Gericht kommen und der Gläubiger erhebt Klage gegen den Schuldner. Jetzt wird der Gläubiger auch von einem Anwalt vertreten, dessen Kosten er später auch auf den Schuldner übertragen wird. Häufig kommt es vor, dass aus Schulden, die geringer als 500 Euro waren, durch dieses ganze Prozedere am Ende Schulden von deutlich mehr als 3.000 Euro stehen, die zu bezahlen sind.
Entschließt sich ein Schuldner bereits vorher an ein Inkassobüro die ausstehende Forderung zu bezahlen, sollte er eine detaillierte Aufstellung über die Forderung verlangen und parallel eine vom Gläubiger unterschriebene Abtretungserklärung.
Wer als Schuldner von einem Inkassounternehmen unter Druck gesetzt wird, in dem sich der Mitarbeiter mit Gewalt Zutritt zur Wohnung verschafft, kann bei der Polizei Strafanzeige stellen.
Weitere Informationen zum Thema:
- gerichtliches Mahnverfahren
- Gerichtsvollzieher und Pfändungen
- Konto Pfändung
- Wege aus der finanzielle Krise
- Pfändungsgrenze
- Privatinsolvenz
- Schuldnerberatung
- außergerichtliche Mahnung / Erklärung Wikipedia
- gerichtliches Mahnverfahren / Erklärung Wikipedia
- Gläubiger / Erklärung Wikipedia
- Schritte der Gläubiger: die Mahnung