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Beamtenkredit
Bei einem Beamtenkredit handelt es sich um ein vorteilhaftes Finanzierungsangebot, dass ausschließlich Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes, denen nicht gekündigt werden kann, angeboten wird.
Darüber hinaus vergeben einige Anbieter den Kredit auch an Personen, die zunächst nur auf Probe Beamte sind. Zu den Kreditnehmern können somit beispielsweise Lehrer, Angestellte der Bundeswehr, der Feuerwehr und der Post zählen. Neben dem Beamtenstatus spielt für die Inanspruchnahme des Finanzierungsangebotes auch das Alter des Kreditnehmers eine Rolle, da diesbezüglich je nach Anbieter unterschiedliche Bestimmungen gelten.
Meistens liegt das maximale Alter, bis zu dem ein Beamtenkredit aufgenommen werden kann, bei 65 Jahren.
Auf Grund des beruflichen Status verfügen Beamte über eine ausgesprochen gute Bonität, da ein regelmäßiges Einkommen und somit eine ausreichende Zahlungsfähigkeit nachhaltig gewährleistet sind. Dementsprechend ist die Bank nicht gezwungen zur Besicherung des Beamtenkredites umfangreiche und kostspielige Vorsorgemaßnahmen zu treffen, so dass der Beamtenkredit in Form eines Blankokredites vergeben werden kann. Hierbei wird auf die Vereinbarung bewertbarer Kreditsicherheiten verzichtet.
Es wird lediglich wie es auch bei Privatkrediten üblich ist eine stille Lohn- und Gehaltsabtretung vereinbart. Auf Grund der guten Kreditwürdigkeit des Beamten ist der Zinssatz, den die Bank für die Überlassung der Finanzierungsmittel berechnet, äußerst gering. Der Beamtenkredit kann für mittel- bis langfristige Finanzierungsvorhaben eingesetzt werden, da eine Laufzeit zwischen 12 und 24 Jahren vereinbart werden kann. Die Höhe des Kredites richtet sich nach dem Bedarf des Kreditnehmers sowie nach dessen regelmäßigen Bezügen.
Über die aufgenommenen Finanzierungsmittel kann der Kreditnehmer frei disponieren, da keine Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung bestehen. Sollten allerdings zusätzlich zum Beamtenkredit weitere Kreditverträge bestehen müssen diese zunächst abgelöst werden. Kfz- und Immobilienfinanzierungen sind hiervon nicht betroffen und können wie bisher weitergeführt werden.
Die Tilgung des Beamtenkredites erfolgt am Ende der Laufzeit, so dass der Kreditnehmer anstatt laufender Tilgungsleistungen lediglich regelmäßige Zinszahlungen an die Bank leistet und zusätzlich Beiträge zu Gunsten eines Tilgungsinstrumentes aufbringt. Hierbei handelt es sich um eine Lebensversicherung, die einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren unterliegt. Am Ende der Kreditlaufzeit und bei Fälligkeit der Lebensversicherung wird das angesammelte Guthaben zur Rückzahlung des Beamtenkredites genutzt. Übersteigt das Guthaben die Kreditschuld werden die überschüssigen Erträge an den Kreditnehmer ausgezahlt.